19. Juli 2010

Thema: Arbeitsunfall, Invaliditätsvorsorge – Durch Hilfeleistung zum Arbeitnehmer werden?

Arbeitsunfall beim Brennholz-Abladen

Das Sozialgericht Aachen hat mit Urteil vom 17. März 2010 entschieden (Az.: S 8 U 34/09), dass Personen, die einem Lieferanten beim Abladen einer Ware helfen wollen und sich dabei verletzen, unter Umständen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.

Mit einem Landwirt aus Freising hatte der später Verletzte die Lieferung einer Ladung Brennholz vereinbart. Als er mit Trecker und Anhänger vor dem Haus des Käufers stand, bat er ihn darum, ihm beim Öffnen der Ladeklappe zu helfen. Dabei löste sich die Klappe plötzlich und verletzte den Käufer so stark am Bein und an der rechten Hand, dass ein Krankenhausaufenthalt erforderlich wurde. Zunächst übernahm der Kfz-Haftpflichtversicherer des Landwirts die Behandlungskosten, war aber der Meinung, dass der Käufer des Holzes quasi als Arbeitnehmer des Landwirts tätig geworden war. Daher wollte der Versicherer die Berufsgenossenschaft des Landwirts in Regress nehmen.

Die Berufsgenossenschaft hielt die Überlegungen des Versicherers für aus der Luft gegriffen und wies seine Forderungen daher als unbegründet zurück. Das Aachener Sozialgericht gab der Klage des Kfz-Versicherers statt und vertrat die Ansicht, der Käufer des Brennholzes habe einen Arbeitsunfall erlitten, für den die Berufsgenossenschaft des Landwirts einzustehen hat. Wenn das Abladen des Holzes möglicherweise Aufgabe des Käufers gewesen wäre und daher nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestanden hätte, so gehören zur ordnungsgemäßen Anlieferung einer Ware auch die Vorbereitungshandlungen, die zum Abladen erforderlich sind. Der Käufer des Holzes war dem Landwirt beim Öffnen der Ladeklappe behilflich, hat eine seiner Aufgaben übernommen und war deswegen wie ein Arbeitnehmer tätig geworden.

Die Berufsgenossenschaft hat dem Kfz-Versicherer daher die von ihm übernommenen Behandlungskosten zu ersetzen. Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls eine Revision beim Landessozialgericht zugelassen.

Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

https://www.7x7.de/blog/2010/07/19/thema-arbeitsunfall-invaliditaetsvorsorge-durch-hilfeleistung-zum-arbeitnehmer-werden/