28. November 2011

Haftpflicht – Sturz im Kühlraum

Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 31. März 2011 entschieden (Az.: 113 C 20523/10), dass ein Mann, der beim Verlassen eines Raumes über eine Stufe stürzt, die er beim Betreten der Räumlichkeiten problemlos überwunden hatte, in der Regel keinen Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld hat.Als Kunde eines Großmarkts hatte der Kläger einen Kühlraum betreten, um an eine darin gelagerte Tiefkühlware zu gelangen. Beim Betreten des Raumes musste er eine circa 30 Zentimeter hohe Stufe überwinden, welche sich vor der Tür befand. Beim Verlassen des Raums stürzte er über diese Stufe und zog sich dabei erhebliche Verletzungen zu. Daraufhin verklagte er dessen Betreiber auf Zahlung von Schmerzensgeld mit dem Argument, dass der Großmarkt seine Verkehrssicherungs-Pflicht verletzt habe. Die Stufe war nicht gekennzeichnet, so dass er sie beim Verlassen des Kühlraums nicht wahrnehmen konnte, zumal die in der Tür des Raumes befindliche Scheibe beschlagen war.

Das Amtsgericht war von dieser Argumentation nicht überzeugt und wies die Klage als unbegründet zurück.

Nach Meinung des Gerichts ist der Kläger trotz fehlender Kennzeichnung der Stufe nicht über eine versteckte Gefahrenstelle gestürzt. Denn die Stufe war dem Kläger bekannt, hatte er sie doch beim Betreten des Raumes schon einmal überwinden müssen. Selbst wenn die Stufe gekennzeichnet gewesen wäre, wäre es nach Meinung des Gerichts fragwürdig gewesen, ob der Kläger die Kennzeichnung hätte wahrnehmen können, denn schließlich trug er beim Verlassen des Raumes einen größeren Karton.

Zur Vermeidung einer Gefährdung hätte er diesen im Übrigen vor dem Öffnen der Tür absetzen können und dann die Stufe mit größter Wahrscheinlichkeit gesehen. Darauf hat er jedoch ebenso verzichtet wie auf die Möglichkeit, das Personal des Großmarktes darum zu bitten, ihm den Karton mit der Ware aus dem Kühlraum zu reichen.

Daher hat der Kläger jede ihm zumutbare Vorsicht vermissen lassen und muss folglich für die Folgen seines Unfalls selber aufkommen.

Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig.

https://www.7x7.de/blog/2011/11/28/haftpflicht-sturz-im-kuehlraum/