9. Dezember 2011

Riester und Rürup – Fluch oder Segen?

Zum Jahresende gibt es ein paar Dinge, die man zu Riester und Rürup unbedingt beachten sollte!

Riester: Wer eine Riesterrente hat, sollte mit uns sprechen und schauen ob sein eingezahlter Eigenbeitrag in 2011 ausreicht um sich die max. staatliche Förderung zu sichern (Grundlage ist das zu versteuernde sozialversicherungspflichtige Einkommen in 2010). Trotz negativer Presse in den letzten Wochen lohnt sich ein Abschluss für fast jeden!

Wer noch keine Riesterrente hat, sollte ebenfalls mit uns sprechen und durchrechnen lassen, ob sich ein Abschluss lohnt, da im nächsten Jahr folgende Änderungen in Kraft treten:

  • Mindestbeitrag – Von 2012 an muss jeder Riester-Sparer mindestens 60 Euro im Jahr in seinen Vertrag zahlen.
  • Auszahlungsphase – Wer erst im kommenden Jahr einen neuen Riestervertrag unterschreibt kann sich sein Kapital erst ab dem Alter von 62 Jahren auszahlen lassen. Für ältere Verträge geht dies bereits ab 60 Jahren.
  • Zulagen – Bis Ende 2011 kann man noch Zulagen bis zum Beitragsjahr 2009 rückwirkend beantragen.

Rürup: Hier kann man kurzfristig noch Steuern sparen

Die Beiträge zum Aufbau einer Rürup-Rente sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge und unter folgenden Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehbar:

  • Der Versicherungsvertrag darf nur die Zahlung einer monatlichen lebenslangen Leibrente vorsehen.
  • Die Rente darf bei einem Vertragsabschluss vor dem 1. Januar 2012 nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres, und bei einem Vertragsabschluss ab 01.01.2012 nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen.

Der als Sonderausgaben abziehbare Höchstbetrag ist 2011 auf 72 % aus 20.000 € (Ledige) und 40.000 € (gemeinschaftlich veranlagte Verheiratete) begrenzt.

Sie sehen, es lohnt sich noch in 2011 tätig zu werden. Sprechen Sie mit uns, Ihre 7x7finanz Fachberater!

 

 

 

https://www.7x7.de/blog/2011/12/09/riester-und-ruerup-fluch-oder-segen/