5. Oktober 2012

Einführung der Unisex-Tarife – Warum?

Unterschiedliche Tarife für Frauen und Männer waren bisher in der Versicherungsbranche üblich.

Der Europäische Gerichtshof hat allerdings im März 2011 entschieden (Rechtssache C-236/09), dass dies rechtswidrig ist. Er fordert die Gleichstellung von Mann und Frau auch bei den Versicherungstarifen. Dies hat nun zur Folge, dass spätestens zum Stichtag 21.12.2012 die sogenannten Unisex-Tarife eingeführt werden müssen.

Eine Unterscheidung nach Geschlechtern gibt es dann bei Versicherungstarifen nicht mehr. Für einige Produkte bedeutet das eine wesentliche Änderung der Beitragssätze.

Altverträge und Verträge mit dynamischer Beitragserhöhung sind grundsätzlich nicht von den Tarifumstellungen betroffen. Zu beachten ist allerdings, dass Vertragsverlängerungen und Erhöhungen auf Antrag des Versicherungsnehmers ab 21.12.12 als Neugeschäft gelten und somit eine Tarifgestaltung nach den neuen Unisex-Beiträgen auslösen.

Betroffene sollten allerdings nicht in Panik verfallen, sondern auf die vielfältigen Werbemaßnahmen der Versicherungsbranche mit Gelassenheit reagieren. Bei der Entscheidung für ein Versicherungsprodukt sollte vor allem die Frage nach dem tatsächlichen Absicherungsbedarf geklärt werden.

  • Was brauche ich wirklich?
  • Welche Leistungen sind mir wichtig?
  • Wieviel bin ich bereit dafür zu bezahlen?

Und bei Kapitalprodukten:

  • Wie und wo arbeitet mein Geld?

Nach dieser persönlichen Vorabklärung sollte der Rat eines unabhängigen Beraters zum Thema Unisex in Anspruch genommen werden, um den persönlichen Handlungsbedarf abzustecken.

Den vollständigen Artikel können Sie sich auch als pdf downloaden.

Weitere Beiträge zur Einführung der Unisex-Tarife finden Sie hier.

 

https://www.7x7.de/blog/2012/10/05/einfuehrung-der-unisex-tarife-warum/