14. Januar 2013

Unfallbegriff bei einer Sportpanne

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit Urteil (Az.: 25 U 5554/10) vom 28. März 2012 zu der Frage Stellung bezogen, inwiefern eine Sportpanne, bei der eine ungeschickte Eigenbewegung zur Verletzung beigetragen hat, als versicherungsrelevanter Unfall angesehen werden kann. Damit hat das Gericht für mehr Rechtsklarheit zum Unfallbegriff gesorgt.

Üblicherweise kommt ein Fußballspieler in die Lage, dass er einen Ball etwa in Brusthöhe auf sich zukommen sieht, ihn mit dem Fuß wegkickt und dabei eine leichte Drehung vollführt. Im vorliegenden Fall passiert etwas, das nicht alltäglich ist: Als der Mann auf dem absolut glatten Rasen aufkam, verletzte er sich am oberen Sprunggelenk. Ein Knochenstück an der hinteren Schienbeinkante (sog. Volkmansche Dreieck) wurde dabei abgesprengt.

Der verletzte Spieler wurde vom Platz getragen, in ein Krankenhaus gebracht und trug im Ergebnis einen dauernden Schaden davon.

Der Versicherer bezweifelte, ob bei diesem Ereignis ein Versicherungsunfall vorlag und wollte keine Leistung erbringen, die über die bis dahin bereits gezahlten 5.000,- Euro hinausging.

Das OLG München schloss sich dieser Einschätzung jedoch nicht an und entschied, dass das Aufkommen eines auf etwa 1,20 m angehobenen Fußes auf den Boden ein kurzfristiges Ereignis darstelle, womit der Vorgang bei einem Aufprall zu einem plötzlichen, von außen wirkenden Ereignis werde. Der Spieler habe erwarten können, dass er üblicherweise unbeschadet landen werde und somit nicht auf den Unfall vorbereitet gewesen sei, habe er den Vorgang nicht beherrscht. Dieser Irrtum zöge nach sich, dass der Unfall als ein unfreiwilliges Ereignis zu sehen sei, so dass gemäß Ziffer 1.3 Allgemeine Unfallbedingungen (AUB) 2000 ein versicherter Unfall vorliege.

Die Richter kamen auch aufgrund eines vorliegenden Gutachtens zu dem Schluss, dass die unfallbedingte Invalidität ein Viertel Fußwert, d.h. 10 %, betrage und an dieser Invalidität keine Vorerkrankung mitgewirkt habe.

Bei einer Grundversicherungs-Summe von 100.000,- Euro ständen dem Verletzten also weitere 5.000,- Euro zu.

https://www.7x7.de/blog/2013/01/14/unfallbegriff-bei-einer-sportpanne/