28. Januar 2013

Haftpflichtversicherung muss für tote Koi-Karpfen zahlen

Das Landgericht (LG) Magdeburg hat mit Urteil vom 25.07.2012 (Az. 10 o 81/12) entschieden, dass eine Haftpflichtversicherung einer Frau, die versehentlich den Tod asiatischer Karpfen, sog. Kois, verursachte, fast 15.000,- € zahlen muss.

Während des Urlaubs ihres Schwagers hatte eine Frau bei ihm die Blumen gegossen. Versehentlich kam sie dabei an die Fernbedienung für das Gerät, das einen Teil des Fisch-Teiches im Winter eisfrei hält. Dadurch fror das Gewässer zu, 24 Kois und zwei Störe erstickten.

Die Haftpflicht-Versicherung der Frau wollte für den Schaden allerdings nicht aufkommen.

Das Landgericht Magdeburg entschied, dass eine Haftung für Schäden nur dann ausgeschlossen sei, wenn es sich um ein Gefälligkeitsverhältnis handele, wie das unbezahlte Blumengießen.

Hier habe die Versicherungsnehmerin aber gerade für solche Fälle eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen und nicht gewollt, dass ihr Verwandter auf einem möglichen Schaden sitzenbleibe.

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

https://www.7x7.de/blog/2013/01/28/haftpflichtversicherung-muss-fuer-tote-koi-karpfen-zahlen/