13. August 2015

Was bleibt? Letzter Wille – erste Schritte

Ein Testament aufzusetzen ist eine Sache, aber wie kann ich sicher sein, dass mein letzter Wille auch nach meinem Tod so umgesetzt wird, wie ich es mir vorgestellt habe?

Pressefoto Andreas MankelWer ein Testament oder einen Erbvertrag aufstellt, hat klare Ziele vor Augen: eine gerechte und zügige Verteilung des Nachlasses, den Schutz des eigenen Vermögens, die Erhaltung des Familienfriedens sowie die finanzielle Absicherung des Ehepartners und anderer Familienmitglieder.

Grundsätzlich ist der Erbe verpflichtet, die in dem Testament verfügten Vermächtnisse und Auflagen zu erfüllen. Der Erblasser kann aber auch eine bestimmte Person seines Vertrauens zum Testamentsvollstrecker ernennen. Dieser sorgt dafür, dass sein letzter Wille in allen Punkten erfüllt wird.

Diese Möglichkeit der Testamentsvollstreckung bietet die 7x7finanz GmbH ihren Kunden und Interessenten jetzt an. Der Finanz- und Vorsorgeberater Andreas Mankel ist nicht nur als Testamentsvollstrecker zertifiziert, sondern berät kompetent über die verschiedenen Formen, das Vermögen so weiterzugeben, dass nichts verlorengeht: das sind neben dem Vererben auch die Schenkung und Stiftung.

Interessenten, die eine Beratung wünschen, können mit Herrn Mankel Kontakt aufnehmen:

Andreas Mankel | 7x7finanz GmbH | Plittersdorfer Straße 81 | 53173 Bonn

Tel.: 0228 – 37 72 73 – 0417 | Fax: 0228 – 37 72 73 – 0409 | E-Mail: a.mankel@7x7finanz.de

Stichwort: »Testament«

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