19. Dezember 2016

Berufsunfähigkeitsversicherung: worauf es ankommt

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, dem drohen finanzielle Probleme. Hilfe bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung. Worauf muss man achten, welche Klauseln sind nötig im Vertrag und welche nicht? Auf diese Fragen geht ein aktueller Artikel von Beate Kaufmann (dpa) ein.

Berufsunfähigkeit ist ein Schicksal, das viele Menschen trifft. »Statistisch gesehen wird derzeit jeder vierte Arbeitnehmer vor dem Erreichen des Rentenalters berufsunfähig«, erklärt Simon Frost vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Das Problem: Die staatliche Unterstützung fällt in einem solchen Fall eher gering aus. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund bezogen 2015 knapp 1,8 Millionen Menschen eine Erwerbsminderungsrente. Im Durchschnitt bekamen sie 731 Euro im Monat. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert dieses finanzielle Risiko ab.

Wichtig zu beachten: Berufsunfähigkeitsversicherungen sind reine Risikoversicherungen. Das Geld wird nicht angespart. Wenn es nicht zur Berufsunfähigkeit kommt, ist es weg. Doch einige Versicherungen bieten auch Kombi-Produkte an. »Die Kombination mit einer Risikolebensversicherung kann gut sein«, erklärt Beate-Kathrin Bextermöller von der Stiftung Warentest. »Es gibt Anbieter, die diese Kombination günstiger kalkulieren als den selbstständigen Berufsunfähigkeitsschutz.«

Vor der Kombination einer Kapitallebensversicherung mit einer BU rät Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aber ab: »Diese Kombination macht das Gesamtprodukt unflexibel und vor allem teuer.« Versichern und Sparen sollten voneinander getrennt werden. Häufig ist eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung die beste Wahl. Die Verträge sind durch den Konkurrenzdruck in den vergangenen Jahren immer kundenfreundlicher geworden.

Was im Vertrag nichtfehlen darf

Nicht fehlen sollte in dem Vertrag der Verzicht auf die sogenannte abstrakte Verweisung: »Ohne diesen Verzicht von Seiten der Versicherungsgesellschaft, bekommt man die Berufsunfähigkeitsrente erst, wenn man neben dem eigenen Beruf auch keine vergleichbare Tätigkeit mehr ausüben kann«, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Ob der Versicherte dann tatsächlich eine Anstellung in dem Verweisungsberuf fände, sei dabei unerheblich. Damit liegt das Risiko arbeitslos zu werden beim Versicherten, warnt Boss.

Wichtig ist auch der Prognosezeitraum: Er sollte auf sechs Monate verkürzt sein. »Das bedeutet, dass die Berufsunfähigkeitsrente schon gezahlt wird, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeitsdauer von voraussichtlich sechs Monaten vorhersagt«, sagt Boss. In frühen Verträgen war häufig ein Prognosezeitraum von drei Jahren angegeben. Da ein Arzt aber schlechter die kommenden drei Jahre als die nächsten sechs Monate einschätzen kann, ist es mit einem geringeren Prognosezeitraum leichter seine Rente ausbezahlt zu bekommen.

»Für gute Versicherungsbedingungen gilt: Kann nicht sofort festgestellt werden, ob der Versicherte berufsunfähig ist oder nicht, wartet der Versicherer sechs Monate mit der Rentenzahlung. Wird weitere Berufsunfähigkeit attestiert, zahlt er rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit«, erklärt Warentesterin Bextermöller.

Der komplette Beitrag kann auf impulse.de abgerufen werden.

Für weitere Informationen über und Fragen zum Thema stehen Ihnen unsere Finanz- und Vorsorgeberater der 7x7finanz zur Verfügung.

https://www.7x7.de/blog/2016/12/19/berufsunfaehigkeitsversicherung-worauf-es-ankommt/