12. Juni 2018

Lebensversicherung: kündigen, rückabwickeln, beleihen oder verkaufen?

Mehr als 90 Millionen Lebensversicherungen laufen momentan in Deutschland – noch, müsste man hinzufügen, denn: Der Vorsorge-Klassiker leidet unter den niedrigen Zinsen. Wer bereits über einen Vertrag verfügt, überlegt sich oft, ob er ihn kündigen oder gar verkaufen soll. Doch bevor er eine Entscheidung trifft, sollte er sich auf jeden Fall fachkundigen Rat holen. Wir haben Mike Stoy gefragt, er ist Vorsorge- und Finanzberater der 7x7finanz GmbH in Ingelheim bei Mainz.

Mike Stoy, Finanz- und Vorsorgeberater der 7x7finanz GmbH in Ingelheim

Herr Stoy, rund 80 Prozent aller Lebensversicherungs-Policen werden laut Verbraucherzentrale noch vor dem Ende ihrer Laufzeit wieder gekündigt. Eine erstaunlich hohe Zahl. Was ist der Grund dafür?

Mike Stoy: Ein Versicherter kann zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nur schwer einschätzen, was in den vielen Jahren bis zur Auszahlung noch in seinem Leben passieren wird. Außerdem war das Motiv, den Vertrag abzuschließen, eventuell ein ganz anderes als das, aus dem er nun die Versicherung beenden will. Damals ging es zum Beispiel um Vorsorge: die eigene spätere Rente und bzw. oder die Absicherung der Angehörigen im Todesfall. Diese Motive und Ziele können sich in jeder Lebensphase ändern, und dann will man neue Entscheidungen treffen.

Zum Beispiel die Entscheidung, die Lebensversicherung zu kündigen, weil man das Geld zur Schuldentilgung braucht oder mit einer besseren Rendite neu anlegen will. Woher aber weiß ich, ob ich dabei nicht ein Minusgeschäft mache?

Mike Stoy: Das kann ich nur beurteilen, wenn ich den Vertrag genau anschaue. Nehmen wir zum Beispiel die Laufzeit: Steht das Vertragsende kurz bevor, lohnt es sich meist durchzuhalten, um etwa den hohen Schlussgewinn mitzunehmen. Aber auch der Versicherungsschutz spielt eine wichtige Rolle: Wenn der Vertrag etwa mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kombiniert ist, wird eine Kündigung zum Verlust dieses wichtigen Zusatzschutzes führen.

»Motive und Ziele können sich in jeder Lebensphase ändern, und dann will man neue Entscheidungen treffen.«

Neben der Kündigung gibt es mittlerweile mehrere Alternativen: den Verkauf, die Beleihung der Police oder die Rückabwicklung im Widerspruchsfall. Welche empfehlen Sie?

Auch hier muss ich die Vertragsbedingungen anschauen. Aber generell kann man zu den drei Alternativen folgendes sagen: Ob sich ein Verkauf lohnt, hängt zum einen vom aktuellen Wert der Versicherung ab, zum anderen boomt zwar der Zweitmarkt, aber echte Gewinne lassen sich für den Verkäufer selten erzielen. Eine Beleihung* der Police kann ebenfalls eine Alternative sein, der Betrag hängt hier vom Rückkaufswert der Versicherung ab. Sollten Sie ein Widerspruchsrecht** haben, wäre trotzdem zu prüfen, ob eine Fortsetzung nicht doch sinnvoll ist, zum Beispiel wenn Sie einen gut verzinsten Altvertrag haben.

A propos Verzinsung: wie kann man die Rendite der Lebensversicherung feststellen?

Die Verzinsung der Versicherung leidet nicht nur unter der Niedrigzinsphase, sie wird ja auch durch Provisionen und Gebühren belastet. Für den Laien ist der Vertrag leider oft schwer durchschaubar. Auch hier schaue ich mir den Vertrag deshalb immer genau an, bevor ich eine Empfehlung abgebe. Im Falle einer Auflösung wollen viele Kunden das Geld neu anlegen und dafür eine bessere Rendite bekommen. Hier gilt es aber zu beachten: Auf die Einkünfte aus dem bisherigen Vertrag zahlen Sie eventuell keine Steuern; der Ertrag aus einer Geldanlage jedoch ist steuerpflichtig. Da muss man vorher schon genau rechnen, ob sich das lohnt.

Welche Kriterien sollte man auf jeden Fall bei einer Neuanlage berücksichtigen?

Ich würde hier mindestens die drei klassischen Faktoren nennen: die steuerlichen Auswirkungen, die Höhe der Rendite und das Risiko. Für immer mehr Menschen spielt zudem eine entscheidende Rolle, ob der Ertrag nach bestimmten ethischen, ökologischen oder sozialen Kriterien dauerhaft stabil erwirtschaftet wird. Das alles gilt es in einer Beratung zu berücksichtigen, damit der Anleger eine gute Entscheidung treffen kann.

 

Weitere Informationsquellen zum Thema:

*siehe hierzu: »Lebensversicherung beleihen vs. Kredit aufnehmen« (von Marius Beilhammer, 19.2.2018), Quelle: lebensversicherung-news.de

**siehe hierzu: »BGH: Unbefristetes Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen vor 2008«, Quelle: verbraucherzentrale.de

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Lebensversicherung haben, können Sie sich gerne jederzeit von einem der Vorsorge- und Finanzberater der 7x7finanz GmbH beraten lassen: Telefonisch unter 0228-377 273-10 oder direkt vor Ort in den Büros in Bonn, Kassel, Siegen und Ingelheim/Mainz.

https://www.7x7.de/blog/2018/06/12/lebensversicherung-kuendigen-rueckabwickeln-beleihen-oder-verkaufen/