Steuerliche Auswirkungen durch den Investitionsabzugsbetrag

Auch in Zukunft attraktiv

Mit dem beschlossenen Kohleausstieg hat sich die Bundesregierung auf den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien festgelegt. Weitgehend unbekannt sind hingegen die Vergünstigungen, die ein Solarinvestment bietet. Neben dem für 20 Jahre staatlich geregelten Anspruch auf Einspeisevergütung, fördert der Staat die Investition durch den Investitionsabzugsbetrag und eine  Sonderabschreibungsmöglichkeit.

Gutverdiener oder Investoren, die einmalig eine hohe Zahlung, z.B. durch eine Abfindung oder einem Unternehmensverkauf erhalten, kommen so zu interessanten steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Aufgrund der Komplexität des Themas empfehlen wir unseren Kunden, auf jeden Fall Kontakt mit Ihrem steuerlichen Berater aufzunehmen.

Steuerliche Effekte

1. Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Schon im Jahr vor dem Solarinvestment kann der Investor die geplanten Investitionskosten zu 40 % mittels des IAB steuerlich geltend machen. Dies gilt auch für nicht Selbständige, denn durch die geplante Anschaffung eines Solarparks werden Sie zum Unternehmensgründer und dürfen somit den IAB nutzen.

2. Sonderabschreibung

Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung können noch einmal 20 % der nach Abzug des IAB verbleibenden Anschaffungskosten steuerlich als Sonderabschreibung geltend gemacht werden.

3. Laufende Abschreibung

5 % laufende Abschreibung, ab dem 6. Jahr weniger

Referenz-Solarpark Eschenburg-Hirzenhain in Mittelhessen.
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Ihr 7x7 Ansprechpartner:

Helge von Hagen

Diplom-Ökonom (univ.)
Referent betriebliche Altersversorgung
Finanz- und Vorsorgeberater
Fachberater für Nachhaltiges Investment

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