Grundsätzlich gilt, dass Beiträge zu Rürup-Verträgen gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.
Der maximal anzusetzende Gesamtbetrag liegt bei 20.000 €, bei gemeinsam veranlagten Verheirateten 40.000 € (§ 10 EStG). Davon sind im Jahre 2010 70 % steuerlich ansetzbar. Bis 2025 steigt dieser Anteil jährlich um 2 Prozentpunkte auf 100 %.
Beispiel:
2010 Einzahlung von 4.200,-€, Steuerlich ansetzbarer Anteil 70% = 2.940,- €.
Welche Möglichkeiten sich für Selbständige und Besserverdienende noch bis zum 31.12. darstellen lassen, erklären Ihnen gerne unsere Berater.
https://www.7x7.de/blog/2010/12/16/basis-rente-was-in-2010-steuerlich-ansetzbar-ist/