16. August 2017

Steuervorteile beim Immobilienkauf

Der Kauf einer Immobilie wird von vielen als beste Form der Altersvorsorge angesehen. Dabei können die Käufer, insbesondere als Vermieter von Wohnraum, verschiedene Steuervorteile nutzen.

Über die Steuervorteile für Immobilienkäufer informiert ein aktueller Artikel in cash-online:

»Immobilien gelten als inflationssichere Anlage und werden aktuell von Eigennutzern und Anlegern stark nachgefragt. Wie steht es dabei mit der steuerlichen Förderung?

Für Eigennutzer sind die Möglichkeiten begrenzt: Wer die erworbene Wohnung oder das Eigenheim selbst bewohnt, kann die Finanzierungskosten oder den Anschaffungspreis nicht von der Steuer absetzen. Eine Ausnahme gilt lediglich für den Erwerb einer Denkmalimmobilie vor der Sanierung.

Vermieter von Immobilien haben dagegen die Möglichkeit, eine Reihe von Steuervorteilen in Anspruch zu nehmen.

Darlehenszinsen steuerlich absetzbar

Wer eine Immobilie vermietet, kann seine laufenden Darlehenszinsen steuerlich geltend machen, indem er sie als Werbungskosten absetzt. Dies ist auch möglich, wenn das Objekt nicht komplett vermietet wird.

Bewohnt der Eigentümer einen Teil der Immobilie und vermietet einen anderen Teil, so kann er die Schuldzinsen anteilig von der Steuer absetzen. Voraussetzung für die Anrechenbarkeit der Schuldzinsen ist jedoch, dass der Eigentümer auch tatsächlich gleichzeitig der Darlehensnehmer ist.

Abschreibung für Abnutzung

Vermieter von Immobilien können zudem die Absetzung für Abnutzung (kurz AfA) in Anspruch nehmen. Durch die Vermietung ist die Immobilie einer stetigen Abnutzung ausgesetzt. Dieser Wertverlust kann steuerlich geltend gemacht werden.

Dies geschieht, indem der Vermieter die Anschaffungs- oder Baukosten sowie die Nebenkosten über einen bestimmten Zeitraum verteilt von der Steuer absetzt.

Für Immobilien aus dem Bestand können 50 Jahre lang jährlich zwei Prozent der Kosten abgeschrieben werden. Wurde das Gebäude oder die Wohnung vor dem Jahr 1924 erbaut, so ist eine jährliche Absetzung von 2,5 Prozent über 40 Jahre vorgesehen.

Höchste Steuerersparnis mit Denkmal-AfA

Die größten Steuervorteile haben Erwerber von Denkmalimmobilien. Dies gilt auch für diejenigen, die das Objekt selbst bewohnen.

Da der Staat die Sanierung historischer Gebäude weiterhin fördert, bieten Objekte unter Denkmalschutz oder in einem Sanierungsgebiet ihren Erwerbern ansehnliche Steuervorteile (so genannte Denkmal-AfA), sofern der Kauf vor Beginn der Baumaßnahmen erfolgt.«

Quelle: cash-online.de

Dazu ein Veranstaltungshinweis:

Immobilienfinanzierung, altersgerechtes Wohnen und Beteiligungsmöglichkeiten an nachhaltigen Immobilienprojekten: Mit diesen Themen präsentiert sich das Team der 7x7finanz GmbH zusammen mit der 7x7immobilien Andreas Mankel e. K. auf der Bonner Immobilienmesse am 16. September 2017 von 11-18 Uhr im Telekom Dome in Bonn.

https://www.7x7.de/blog/2017/08/16/steuervorteile-beim-immobilienkauf/