23. April 2020

Corona-Krise und Altersvorsorge

Lebensversicherung: Sieben Möglichkeiten, Verträge der Situation anzupassen

Als Folge der Corona-Krise erreichen uns Anfragen von Kunden, welche Anpassungsmöglichkeiten für Lebensversicherungsverträge bestehen. Wie kann man reagieren, wenn Kurzarbeit oder andere wirtschaftliche Auswirkungen der Krise das verfügbare Einkommen mindern oder für einen zusätzlichen Liquiditätsbedarf sorgen?

1 Beitragsstundung

Viele Lebensversicherungsverträge sahen bereits bislang eine kurzfristige, zinslose Beitragsstundung vor. Im Rahmen der Corona-Krise bieten nun aber viele Versicherer eine zinslose Beitragsstundung von 6 Monaten an, teilweise auch länger, bis maximal zwei Jahre. Der Versicherungsschutz bleibt innerhalb dieser Zeit unverändert erhalten. Nach Ablauf der Stundungszeit sind die gestundeten Beiträge dann nachzuzahlen. Der Ausgleich kann erfolgen als

  • einmalige Nachzahlung
  • Ratenzahlung
  • Verrechnung mit dem Deckungskapital: Diese führt dann zu einer geringeren Leistung.
    Bei bestimmten Produkten, wie z. B. Basis-Renten, ist eine solche Verrechnung aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

2 Beitragsfreistellung

Die Beitragsfreistellung kann befristet oder bei länger anhaltenden Zahlungsproblemen auch dauerhaft erfolgen. Die Folge daraus ist eine Verringerung oder auch ein kompletter Wegfall des Versicherungsschutzes. Die Fristen für die Wiederinkraftsetzung des Vertrages sollten unbedingt beachtet werden. Sofern die Frist eingehalten wird, erfolgt die Wiederinkraftsetzung in der Regel ohne eine neue Gesundheitsprüfung.

3 Änderung der Zahlungsweise

Der Versicherungsschutz bleibt von einer Änderung der Zahlungsweise vollkommen unberührt. Eine Umstellung von jährlicher auf halbjährliche, quartalsweise oder monatliche Zahlungsweise kann die Beitragszahlung etwas angenehmer gestalten. Allerdings kann es zu Auswirkungen auf die Beitragshöhe und teilweise die Leistung (u. a. wegen des Zinseszinseffekts) kommen.

4 Reduzierung der Beitragshöhe

Diese ist möglich, hat aber Auswirkungen auf die Höhe des Versicherungsschutzes und die Leistung. Eine spätere Erhöhung der Beiträge ist dagegen meist nur in engen Grenzen möglich und teilweise mit schlechteren Konditionen oder einer neuen Gesundheitsprüfung verbunden.

5 Entnahmen aus dem Vertrag

Zum Ausgleich von Liquiditätsengpässen bieten viele Privatverträge (3. Schicht) unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit von Kapitalentnahmen an. Selbstverständlich vermindert sich durch solche Entnahmen die spätere Leistung bzw. ggf. der Versicherungsschutz.

6 Policendarlehen

Mit dem Policendarlehen ist es möglich, den eigenen Lebensversicherungsvertrag zu beleihen. Aus rechtlichen Gründen geht dies allerdings nicht mit allen Produkten. Der Versicherer verlangt für das Darlehen einen Zins. Das Darlehen kann meist vollständig oder in Teilbeträgen zurückgezahlt werden. Die Regelungen unterscheiden sich dabei allerdings je nach Lebensversicherer. Der Versicherungsschutz bleibt erhalten.

7 Beginnverlegung

Bei Verträgen, die erst in den letzten Monaten abgeschlossen worden sind, besteht häufig auch die Möglichkeit der Beginnverlegung. Man verschiebt somit den Vertragsstart auf einen späteren Zeitpunkt. Dies heißt natürlich auch, dass der Versicherungsschutz erst dann gegeben ist.

Kündigung statt Anpassung
Natürlich ist, unter Beachtung der entsprechenden Fristen, eine Kündigung des Vertrages möglich. Kunden erhalten dann den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt.

Unser Beratungsangebot:

Sprechen Sie uns auf jeden Fall an, damit wir gemeinsam klären können, welche Möglichkeiten für Ihren konkreten Lebensversicherungsvertrag bestehen und welche für Ihre individuelle Situation sinnvoll sind. Die 7×7 Versicherungs- und Vorsorgeberater und ihre Kontaktdaten finden Sie hier.

https://www.7x7.de/blog/2020/04/23/corona-krise-und-altersvorsorge/